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   BAG, 17.01.1996 - 10 AZR 439/95   

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https://dejure.org/1996,8331
BAG, 17.01.1996 - 10 AZR 439/95 (https://dejure.org/1996,8331)
BAG, Entscheidung vom 17.01.1996 - 10 AZR 439/95 (https://dejure.org/1996,8331)
BAG, Entscheidung vom 17. Januar 1996 - 10 AZR 439/95 (https://dejure.org/1996,8331)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch aus dem Tarifvertrag über die Gewährung von Zulagen wegen der Arbeit mit geisteskranken Patienten zu arbeitstherapeutischen Zwecken - Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien zur Ermittlung des Sinn und Zweck der Tarifnorm

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAT § 33 Abs. 1 Buchstabe c; TVG § 1
    Zulage: Arbeitstherapeut - ständige Zusammenarbeit mit geisteskranken Patienten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.10.1984 - VII ZR 162/83

    Zulässigkeit des Übergangs von der Feststellungs- zur Leistungsklage

    Auszug aus BAG, 17.01.1996 - 10 AZR 439/95
    Bleibt der Klagegrund gleich, ist der Übergang von der Feststellungs- zur Leistungsklage und umgekehrt sowie die Geltendmachung weitergehender Rechtsfolgen zulässig, ohne daß der Beklagte zustimmen oder das Gericht sie für sachdienlich erachten müßte (BGH Urteil vom 4. Oktober 1984 - VII ZR 162/83 - BGH Warn 1984 Nr. 273).
  • BAG, 01.02.1983 - 3 AZR 408/80

    Zulage bei Radiumbestrahlung - Pflegepersonal - Besonders belastende Tätigkeit -

    Auszug aus BAG, 17.01.1996 - 10 AZR 439/95
    Nach diesen Auslegungsgrundsätzen folgt aus der Tarifnorm in § 1 Abs. 1 Nr. 5 der 5. Alternative des Tarifvertrages für die Gewährung von Zulagen gem. § 33 Abs. 1 Buchst. c und Abs. 6 BAT, daß die für den Zulagenanspruch maßgebliche Tätigkeit dauernd oder fast ausschließlich während der Arbeit verrichtet werden muß (BAG Urteil vom 16. Januar 1985 - 7 AZR 226/82 - AP Nr. 10 zu § 33 BAT; BAG Urteil vom 1. Februar 1983 - 3 AZR 408/80 - AP Nr. 5 zu § 33 BAT).
  • BAG, 06.12.1978 - 4 AZR 321/77

    Fremdsprachliche Rundfunkauswerter - Tarifliche Tätigkeitsmerkmale -

    Auszug aus BAG, 17.01.1996 - 10 AZR 439/95
    Die Feststellungsklage ist zum einen geeignet, den streitigen Gesamtkomplex zwischen den Parteien zu klären, zum anderen ist davon auszugehen, daß das beklagte Land als Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts auch einem nicht zur Zwangsvollstreckung geeigneten Feststellungsurteil Folge leisten wird (BAG Urteil vom 6. Dezember 1978 - 4 AZR 321/77 - AP Nr. 11 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 468/92

    Übertarifliche Zulage, tarifliche Gehaltssicherung

    Auszug aus BAG, 17.01.1996 - 10 AZR 439/95
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse ist zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG Urteil vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 468/92 - AP Nr. 144 zu § 1 TVG Auslegung, m.w.N.).
  • BAG, 16.01.1985 - 7 AZR 226/82

    Gewährung einer Zulage nach dem Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) - Bezug des

    Auszug aus BAG, 17.01.1996 - 10 AZR 439/95
    Nach diesen Auslegungsgrundsätzen folgt aus der Tarifnorm in § 1 Abs. 1 Nr. 5 der 5. Alternative des Tarifvertrages für die Gewährung von Zulagen gem. § 33 Abs. 1 Buchst. c und Abs. 6 BAT, daß die für den Zulagenanspruch maßgebliche Tätigkeit dauernd oder fast ausschließlich während der Arbeit verrichtet werden muß (BAG Urteil vom 16. Januar 1985 - 7 AZR 226/82 - AP Nr. 10 zu § 33 BAT; BAG Urteil vom 1. Februar 1983 - 3 AZR 408/80 - AP Nr. 5 zu § 33 BAT).
  • LAG Berlin, 12.04.1995 - 10 Sa 136/94

    Arbeitsentgelt: "Gefahrenzulage" - Voraussetzungen

    Auszug aus BAG, 17.01.1996 - 10 AZR 439/95
    Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 12. April 1995 - 10 Sa 136/94 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 12.06.2002 - 10 AZR 503/01

    Gefahrenzulage - Erzieher in einer kinder- und jugendpsychiatrischen Station

    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse ist zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (zur Auslegung von § 1 Abs. 1 Nr. 5 Unterabs. 5 TV Gefahrenzulagen BAG 17. Januar 1996 - 10 AZR 439/95 - ZTR 1996, 271).
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